Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.schwieberdingen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Schwieberdingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom BSVH e.V. im Zeitraum von Juni bis August 2021 vorgenommenen Bewertung durch einen BIK BITV-Test (www.bitvtest.de).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
BITV-Test Prüfschritt 9.1.1.1a – „Alternativtexte für Bedienelemente“:
Die Hauptnavigation des Webangebots ist wg. fehlender oder nicht eindeutiger Textalternativen, insbesondere in der Version für Mobilgeräte, nur eingeschränkt nutzbar.
Prüfschritt 9.1.1.1b – „Alternativtexte für Grafiken und Objekte“:
Redaktionelles Bildmaterial verfügt nicht durchgängig über aussagekräftige Textalternativen.
Prüfschritt 9.1.3.1a - HTML-Strukturelemente für Überschriften
Prüfschritt 9.1.3.1b - HTML-Strukturelemente für Listen
Prüfschritt 9.1.3.1d - Inhalt gegliedert
Prüfschritt 9.1.3.1e - Datentabellen richtig aufgebaut
Die HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen, Tabellen u.a. werden nicht durchgängig gemäß den Vorgaben eingesetzt.
Prüfschritt 9.2.1.1 - Ohne Maus nutzbar
Prüfschritt 9.2.4.7 - Aktuelle Position des Fokus deutlich
Prüfschritt 9.2.4.3 - Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Die Hauptnavigation des Webangebots ist in der Version für Mobilgeräte ohne Mausunterstützung nicht bedienbar.
Generell ist die Bedienbarkeit mit der Tastatur wegen einer schwachen bzw. unterdrückten Fokushervorhebung stark eingeschränkt.
Prüfschritt 9.2.4.1 - Bereiche überspringbar
Der Aufbau der Seiten wird nicht hinreichend vermittelt. Das betrifft z.B. Auszeichnung und eindeutige Beschriftung der Navigationsbereiche.
Prüfschritt 9.4.1.2 - Name, Rolle, Wert verfügbar
Rollen und Zuständen werden teilweise nicht programmatisch vermittelt. Das erschwert die Nutzung mit Hilfsmitteln (z.B. Screenreader).
Prüfschritt 9.1.3.2 - Sinnvolle Reihenfolge
Bei dynamisch eingeblendeten Inhalten (“mehr”-Buttons) ist die Funktionalität bei Nutzung mit Hilfsmitteln (z.B. Screenreader) erschwert.
Weitere nicht erfüllte Anforderungen betreffen einzelne Inhaltselemente. Das betrifft die folgenden Prüfschritte:
Prüfschritt 9.1.4.1 - Ohne Farben nutzbar
Prüfschritt 9.1.4.3 - Kontraste von Texten ausreichend
Prüfschritt 9.1.4.5 - Verzicht auf Schriftgrafiken
Prüfschritt 9.2.5.3 - Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
Die Gemeinde ist dabei die aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit zu beheben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt und zuletzt am 01.09.2021 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zum Feedback Ansprechpartner:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Kontaktperson an:
Gemeinde Schwieberdingen
Kirsten Stangl
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
Tel. 07150 305113
Mail: k.stangl@schwieberdingen.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.